Gesetzlich versicherte PatientInnen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die entsprechenden Antragsfomulare füllen wir gemeinsam aus. Wenn Sie im Vorfeld (innerhalb der letzten zwei Jahre) bereits eine ambulante Psychotherapie gemacht haben, muss die Kostenübernahme abgeklärt werden. Ggf. ist es dann notwendig, dies mit der Krankenversicherung zu klären und es kann zu Wartezeiten kommen, bis die Kostenübernahme geklärt ist.

Privat versicherte PatientInnen

Im Regelfall übernimmt Ihre Versicherung die Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis problemlos. Die Abrechnung meines Honorars erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Einige Versicherungen beschränken jedoch die Erstattung von ambulanter Psychotherapie auf bestimmte Stundenzahlen pro Jahr. Ebenso erstatten einige Versicherung mit älteren Verträgen nur die Therapie durch einen ärztlichen Psychotherapeuten. Bitte klären Sie im Vorfeld der möglichen Therapie die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Besorgen Sie sich die entsprechenden Antragsformulare und bringen Sie diese am besten gleich zum Termin mit.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfestelle, in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen werden und lassen Sie sich die entsprechenden Antragsformulare zuschicken.


Selbstzahler

Für weitere Beratungsangebote wie z. B. Paartherapie, Coaching, Bewerbungstraining, Prüfungsvorbereitung, Berufsorientierung o. ä. müssen Sie in der Regel mein Honorar selbst zahlen. Es besteht ntürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst zu tragen. Weitere Formalitäten entfallen in diesen Fällen. Meine Hilfestellung rechne ich nach der oben genannten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.