Ablauf einer Psychotherapie

Erstkontakt

Sie erreichen mich über das Kontaktformular, per E-Mail oder am besten direkt telefonisch während der telefonischen Sprechzeit. Sie brauchen hierfür keine ärztliche Überweisung, sondern können meine Praxis direkt kontaktieren. Bitte nehmen Sie sich für den ersten Anruf etwas Ruhe und Zeit. Wir klären ab, ob wir Ihnen zum gewünschten Zeitpunkt einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde anbieten können. Grundsätzlich ist dies schneller möglich, wenn Sie zeitlich flexibel sind und vormittags oder mittags Termine wahrnehmen können.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Nach der Terminvereinbarung findet ein erstes Gespräch statt. Dieses wird auch als psychotherapeutische Sprechstunde bezeichnet. Dieser Termin dient der Diagnosefindung, also der Frage, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. In diesem Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und wir besprechen das weitere Vorgehen, beispielsweise welche Unterstützungsmöglichkeiten oder Behandlungsempfehlungen für Sie in Frage kommen. Am Ende bekommen Sie ein Protokoll mit den Ergebnissen unseres Termins (diagnostische Einordnung, weitergehende Empfehlungen) ausgehändigt.
Wichtig für Sie zu wissen ist dabei, dass Psychotherapeuten der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Das heißt, was immer besprochen wird, bleibt vertraulich zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin, egal ob letztlich eine Psychotherapie durchgeführt wird oder nicht.

Probatorische Sitzungen

Wenn sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde zeigt, dass eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, kann diese in meiner Praxis stattfinden. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde folgen dann zwei bis vier Termine, die als sogenannte probatorische Sitzungen bezeichnet werden.
Diese ersten Sitzungen haben gleich mehrere Ziele.
Sie dienen zum einen der vertieften diagnostischen Einordnung Ihres Anliegens. Wir erarbeiten gemeinsam mögliche und wichtige Behandlungsziele einer Therapie.
Des Weiteren dienen sie auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Nicht zuletzt müssen Sie als Patient entscheiden, ob Sie mit Ihrer Therapeutin als Vertrauensperson eine Psychotherapie durchführen wollen.
Schließlich kläre ich Sie detailliert über die Behandlungsmöglichkeiten, den zu erwartenden Therapieverlauf, Heilungschancen, Dauer der Psychotherapie und Behandlungsalternativen auf, sodass Sie schließlich gut informiert entscheiden können, ob Sie mit der Behandlung einverstanden sind oder nicht.

Therapieantrag

Nach diesen ersten Sitzungen muss im Regelfall ein Antrag auf Übernahme der Kosten der weiteren Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Diesen erstellen wir gemeinsam. In manchen Fällen muss von Ihrer Psychotherapeutin zusätzlich eine detaillierte Schilderung Ihres Beschwerdebildes und der geplanten Psychotherapie erstellt werden, die von unabhängigen Gutachtern anonym, das heißt ohne Nennung Ihres Namens, geprüft wird.

Therapie

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich  statt. Eine Therapie dauert meist mehrere Monate – der Umfang hängt jedoch von Ihrem Anliegen ab.
Darüber hinaus wird das Vorgehen in der Therapie individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Unterschiedliche Störungsbilder und unterschiedliche Patienten brauchen unterschiedliche Therapieverfahren.
Häufig wiederkehrende Zielsetzungen einer Psychotherapie sind dabei:
– Umgang mit akuten Problemen
– Förderung des Verständnisses der Krankheit
– Erkennen von ungünstigen und Einüben von neuen Handlungsmustern
– Verhaltensbeobachtung und –änderung
– Erlernen von Lösungsstrategien

Ende der Psychotherapie

Verläuft die Therapie erfolgreich, werden Sie und Ihre Therapeutin, ähnlich wie bei vielen anderen medizinischen Behandlungen auch, erkennen, dass es Ihnen besser geht, Ihre Beschwerden zurückgegangen sind und/oder die vorher festgelegten Therapieziele erreicht wurden. In diesem Fall stimmen wir gemeinsam das Therapieende ab.
Dabei sind die genehmigten Stunden nicht verpflichtend. Eine Therapie kann wesentlich kürzer sein als zunächst geplant. Manchmal ist aber auch eine Verlängerung notwendig.
Als PatientIn haben Sie natürlich auch jederzeit die Möglichkeit die Psychotherapie zu beenden, wenn Ihnen z. B. die Therapie nicht mehr zusagt, die Therapie nicht erfolgreich ist oder Sie mit Ihrer Psychotherapeutin unzufrieden sind.